Mahngebühren

von Axel Kapust

Bei Rückforderungen von Leistungen versendet die Bundesagentur für Arbeit Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen. Hierbei werden oft Mahngebühren festgesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit ist hierzu jedoch nach einem Beschluß des LSG Sachsen vom 25.02.2010 - L 2 AS 451/09 (nicht rechtskräftig) nicht berechtigt.

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