Senkung der Leistungen
von Axel Kapust
Die Jobcenter gehen vermehrt dazu über die Leistungen für SGB II-Empfänger abzusenken und Sanktionen zu verhängen. Dabei kann es auch zu wiederholten Sanktionen und drastischen Absenkungen um bis zu 100 % der Grundsicherungsleistungen kommen.
Gerade bei wiederholten Absenkungen müssen jedoch alle vorhergehenden Bescheide rechtmäßig sein. Auch muß die erste Sanktion erfolgt sein, bevor das falsche Verhalten erneut sanktioniert werden kann.
Im aktuellen Fall versandte das Jobcenter die erste Sanktion zeitgleich mit der zweiten Absenkung, so dass jedenfalls die zweite Absenkung rechtswidrig ist.