Untätigkeit der Behörden

von Axel Kapust

Um Leistungen zu erhalten, ist es vielfach erforderlich einen Antrag zu stellen. Sei es für die Rente, einen höheren Grad der Schwerbehinderung oder SGB II- Leistungen, Leistungen zur Grundsicherung.Für die Bearbeitung kann sich die Behörde jedoch nicht unbegrenzt Zeit lassen. Das Gesetz sieht hier 6 Monate vor. In dieser Zeit muß die Behörde über den Antrag entscheiden. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung vorliegen, lohnt es sich die Behörde aufzufordern zu entscheiden, wobei auch eine Frist üblicherweise von zwei Wochen gesetzt werden sollte. Wenn auch das nicht hilft, steht der Weg zum Gericht offen, was oft zu einer schnelleren Entscheidung verhilft.

Wenn die Behörde dann entschieden hat und gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt ist, dann hat die Behörde nur noch 3 Monate Zeit über den Widerspruch zu entscheiden.

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