
Familienrecht
Ihre Fragen zum Familienrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Arnold Knaust. Er ist bereits seit vielen Jahren vorwiegend im Bereich des Familienrechts tätig. Dabei erstrecken sich die üblichen Fragen im Bereich des Familienrechts nicht nur auf die Ehescheidung sondern umfassen nach der gesetzlichen Regelung des § 111 FamFG:
1. Ehesachen,
2. Kindschaftssachen,
3. Abstammungssachen,
4. Adoptionssachen,
5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
6. Gewaltschutzsachen,
7. Versorgungsausgleichssachen,
8. Unterhaltssachen,
9. Güterrechtssachen,
10. sonstige Familiensachen,
11. Lebenspartnerschaftssachen.