Die Bundesregierung plant, die Regelsätze für Leistungen zur Grundsicherung um 5,00 € je Monat zu erhöhen. Damit ist die Bundesregierung zwar über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) hinausgegangen, erhöht die Regelsätze jedoch nur gering.